Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Für alle eingehenden Aufträge gelten ausschließlich diese Bedingungen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
2.
Aufträge sind für den Vermieter verbindlich, wenn dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wird.
3.
Im Falle von Stornierungen durch den Mieter berechnen wir wie folgt:
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % des Mietpreises + MwSt.
bis 14 Tage vor Veranstaltung 70 % des Mietpreises + MwSt.
bis zum Tag der Veranstaltung 90 % des Mietpreises + MwSt.
4.
Der Mietgegenstand wird vom Mieter beim Empfang auf Unversehrtheit überprüft und durch Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt. Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind vom Vermieter sofort anzuzeigen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.
Sollte der Mietgegenstand durch Eigenverschulden beschädigt werden, ist der Mieter in voller Höhe haftbar. Bei Beschädigungen an Mietgegenständen die einer Aufsichtspflicht durch den Mieter unterliegen (Hüpfburgen, Aktionsgeräte aller Art, usw.) ist der Mieter für Beschädi-gungen und Diebstahl durch dritte haftbar. Bei Beschädigungen durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter auch für entstehende Mietausfälle.
6.
Bei starker Verschmutzung des Mietgegenstandes wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25 % des Tagesmietpreises erhoben, dies gilt insbesondere bei Aufbau von Geräten oder Zelten auf Ascheplätzen.
7.
Die Benutzung der Hüpfburgen und Aktionsgeräte aller Art geschieht auf eigene Gefahr, jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.
Der Mieter ist in Aufbau, Benutzung und Betrieb der Geräte bei Übergabe eingewiesen worden.
9.
Alle Aktionsgeräte und Hüpfburgen dürfen nur ohne Schuhe benutzt werden, außer Tabel Top Football (Menschenkicker) und Shoot Out (Torwand). Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass an den Aktionsgeräten ausreichend Aufsichtspersonal zur Verfügung steht.
10.
Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei, dies bezieht auch eventuelle GEMA Gebühren inkl. deren Anmeldung bei der Miete von Beschallungsanlagen mit ein, auch wenn die Bedienung durch den Vermieter erfolgt.
11.
Das Gelände am Veranstaltungsort muss zugänglich und mit einem PKW mit An-hänger oder LKW zu befahren sein.
12.
Sollten Stromanschlüsse benötigt werden, sind diese in ausreichender Anzahl, mit der benötigten Absicherung in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes zur Verfügung zu stellen.
13.
Beschädigungen sind dem Vermieter sofort mitzuteilen. Wenn das Gerät bei Abholung von dem Mieter bereits abgebaut und eine Kontrolle somit nicht möglich ist, hat der Vermieter bis zur nächsten Vermietung oder aber mindestens 14 Tage Zeit, eventuell festgestellte Beschädigungen dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
14.
Für fehlendes Zubehör wird der Wiederbeschaffungspreis erhoben. Bei Verlust oder einer Beschädigung eines Gerätes, die eine Reparatur nicht mehr zulässt, wird der Wiederbeschaffungspreis zzgl. Mietausfall erhoben.
15.
Gerichtsstand für beide Teile ist Moers.




